RW0001066 – OLG Wien Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der Umstand, dass ein Zeuge entgegen § 339 Abs 2 ZPO in Anwesenheit später abzuhörender Zeugen vernommen wird, verwirklicht keinen Verfahrensmangel, sondern ist im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.