Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. Der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteigt EUR 30.000. Der Revisionsrekurs ist nicht zulässig. Begründung…
Text 1. Die Klage samt Auftrag zur Klagebeantwortung wurde der Beklagten im Wege der elektronischen Zustellung nach dem 3. Abschnitt des ZustG (§§ 28 ff) gemäß § 35 ZustG zugestellt. Die Beklagte brachte am 5.10.2022 die Klagebeantwortung ein. 2. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht die K…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. 4. Die Beklagte trägt vor, dass laut Auskunft der Geschäftsabteilung 30 Cg des Handelsgerichts Wien die Klage mittels ERV am 6.9.2022 zugestellt worden sei. Aus diesem Grund beginne die Frist gemäß § 89d Abs 2 GOG erst am nächsten Tag (7.9.2022) zu laufen, sodass die…