Spruch Die Ausfertigung des Unzuständigkeitsurteils des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 17. Oktober 2023, GZ 17 U 190/23i 27, in gekürzter Form verletzt § 270 Abs 4 StPO.…
Text Gründe: [1] Mit zu AZ 17 U 190/23i des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien eingebrachtem Strafantrag vom 11. Juli 2023 legte die Staatsanwaltschaft Wien N* K*, D* K* und Ni* K* jeweils ein als Vergehen des Raufhandels nach § 91 Abs 1 StGB beurteiltes Verhalten zur Last. Dem Anklagetenor zufolge hätt…
Rechtliche Beurteilung [5] Die Ausfertigung des Urteils des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 17. Oktober 2023 (ON 27) steht – wie die Generalprokuratur in der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes treffend aufzeigt – mit diesem nicht im Einklang: [6] Die Strafprozessordnung enthält drei Arten von Urteil…