Spruch Art. 1 12. Prot. EMRK - Keine Möglichkeit zur Kommunalwahl aufgrund Gesetzeslücke. Zulässigkeit der Beschwerde (einstimmig). Verletzung von Art. 1 12. Prot. EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: Die Feststellung einer Verletzung stellt für sich eine ausreichende gerechte Entschädigung …
Text Begründung: Die Bf. ist Vorsitzende der örtlichen Zweigstelle der politischen Partei Naša stranka in Mostar, mit mehr als 100.000 Einwohnern eine der größten Städte in Bosnien und Herzegowina. Die letzten Kommunalwahlen in Mostar erfolgten 2008. Am 26.11.2010 erklärte das Verfassungsgericht nämlich …
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. rügte angesichts der Unmöglichkeit, in der Stadt Mostar wählen oder sich zur Wahl stellen zu können, eine Diskriminierung aufgrund ihres Wohnsitzes und damit eine Verletzung von Art. 1 12. Prot. EMRK (Allgemeines Diskriminierungsverbot). Zur behaupteten Verletzung von Art…