Spruch De m Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben . Die Antragsgegnerin ist schuldig, dem Antragsteller binnen 14 Tagen die mit 418,78 EUR (darin 69,80 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Antragsgegnerin ist Vermieterin, der Antragsteller ist Hauptmieter einer Wohnung in Wien. Seit der Heizperiode 2017/2018 treten in der Wohnung des Antragstellers von den Heizkörpern ausgehende störende Geräusche auf; und zwar immer dann, wenn die bestehende Kombitherme heizt un…
Rechtliche Beurteilung [14] Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist aber nicht berechtigt. [15] 1. Im hier – unstrittig – maßgeblichen Vollanwendungsbereich des MRG ist die Erhaltungspflicht des Vermieters abschließend und zwingend in § 3 MRG geregelt (5 Ob 29/20f; RIS Justi…