RS0134667 – OGH Rechtssatz
RS0134667 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch für vor Inkrafttreten des KaWeRÄG 2021 begangene Verstöße ist die Verhängung einer Geldbuße gegen die Muttergesellschaft, die zur selben wirtschaftlichen Einheit wie das zuwiderhandelnde Unternehmen gehört, jedenfalls dann zulässig, wenn die Muttergesellschaft an der Zuwiderhandlung konkret mitwirkte.