Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Den Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dr. * L* und * P* – soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerden von Bedeutung – jeweils eines Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. [2] Danach haben sie mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtete…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richten sich die von Dr. L* auf Z 4, 5, 5a, 9 lit a und lit b sowie 10, von P* auf Z 5 und 9 lit a jeweils des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Angeklagten. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Dr. L*: [4] Mangels deutlicher und bestimmter Bezeichn…