JudikaturJustizRS0134538

RS0134538 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2024

Die Verbände des § 29 KSchG sind zur Klage nach § 28a KSchG aktivlegitimiert, wenn die Beklagte im Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag Informationspflichten verletzt oder gegen ein gesetzliches Ge- oder Verbot verstößt. Dafür ist nicht erforderlich, dass ein Abschluss eines Verbrauchervertrags bereits erfolgt ist, sondern können auch Verstöße bei der Anbahnung von Verbrauchergeschäften Gegenstand einer Verbandsklage sein.

Entscheidungen
2