Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil einschließlich seines unangefochtenen in Rechtskraft erwachsenen Teils lautet: „1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger ab 24. Februar 2020 eine Waisenpension nac…
Text Entscheidungsgründe: [1] Gegenstand des Verfahrens ist der Anspruch des 1994 geborenen Klägers auf eine Waisenpension nach seinem am 23. Februar 2020 verstorbenen Vater. [2] Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass beim Kläger die Kindeseigenschaft nach § 252 Abs 2 Z 3 ASVG über das 1…
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Sie ist auch berechtigt. [11] 1. Hinterbliebenenpensionen fallen grundsätzlich mit dem dem Todestag folgenden Tag an, wenn der Antrag binnen sechs Monaten nach dem Todestag gestellt wird, bei späterer Antragstellung mit…