JudikaturJustizRS0134458

RS0134458 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2023

Die Beweislast für die Behauptung, die Verbesserung eines Mangels habe zu anderen Mängeln geführt, trifft den Übernehmer. Ist im Fahrzeug des Übernehmers aber eine verbotene Abschalteinrichtung (Thermofenster) verbaut, trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass eine solche Einrichtung unter die Verbotsausnahme nach Art 5 Abs 2 Satz 2 lit a der VO 715/2007 fällt.

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