RS0134425 – OGH Rechtssatz
RS0134425 – OGH Rechtssatz
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Wird iSd § 33 Abs 1 oder Abs 2 lit a FinStrG eine Verkürzung an Umsatzsteuer bewirkt und dabei sowohl einer der Tatbestände des § 39 Abs 1 FinStrG als auch jener des § 39 Abs 2 FinStrG verwirklicht, wird Letzterer zufolge ausdrücklicher Subsidiarität verdrängt.