Spruch 1. Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. 2. Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil des Berufungsgerichts in seinem klagsabweisenden Spruchpunkt 2. a., b. und c. dahin abgeändert, dass das Ersturteil in seinem klagsstattgebenden Spruchp…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin ist ein gemäß § 29 Abs 1 KSchG klagebefugter Verband. Die Beklagte betreibt unter der Bezeichnung „M*“ Fitnessstudios in Wien, Tirol, Kärnten und der Steiermark. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit schließt sie (auch im Wege des Fernabsatzes) mit Verbrauchern …
Rechtliche Beurteilung [12] I. Zu den nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs im Verbandsprozess zu beachtenden Grundsätzen wird zunächst auf die bereits vom Berufungsgericht umfänglich dargestellte Rechtsprechung und im Besonderen auf die Ausführungen in der zu einer anderen Fitnesscenterbetreiberin erg…