Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: [1] Die Klägerin ist seit 2013 als Vertragsbedienstete bei der Beklagten beschäftigt. Mit Änderung des Dienstvertrags vom 28. 5. 2021 wurde der Klägerin mitgeteilt, dass die Dauer der anrechenbaren Vordienstzeiten für die Bemessung des Besoldungsdienstalters mit 3.534 Tagen abzüglich e…
Rechtliche Beurteilung [6] Die Revision der Klägerin ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist auch berechtigt. [7] 1. Nach § 26 Abs 5 VBG hat die Personalstelle die Dauer der anrechenbaren Vordienstzeiten festzustellen und dem Vertragsbediensteten nachweislich mitzuteilen. Nach § 26 Abs 6a VB…