Spruch Gemäß § 494a Abs 1 Z 4 StPO wird die * B* zu AZ 15 BE 43/19z des Landesgerichts St. Pölten gewährte bedingte Entlassung widerrufen. Mit seiner Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe wird der Angeklagte auf die Strafneubemessung, mit seiner Beschwerde auf den Widerrufsbeschluss verwiesen. Dem A…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * B* – soweit hier von Bedeutung – mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 20 6 Abs 2 StGB (A), jeweils eines Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 2 (zweiter Fall) StGB (D),…
Rechtliche Beurteilung [3] G egen den Schuldspruch A richtete sich die aus Z 9 lit a und Z 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. Diese ist, soweit sie die Subsumtion der festgestellten Taten nach §§ 15, 206 Abs 2 StGB bekämpft, berechtigt. [4] Nach den Konstatierungen des Erstgericht…