RS0134223 – OGH Rechtssatz
RS0134223 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Kosten einer Legionellen‑Prophylaxe in Form einer mikrobiologischen Untersuchung von Kaltwasser sind weder als Wassergebühren oder Kosten der Überprüfung der Wasserleitungen iSd § 21 Abs 1 Z 1 MRG noch als Schädlingsbekämpfungskosten iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG zu werten. Derartige Kosten sind auch nicht als Verwaltungs‑ oder als Hausbetreuungskosten iSd §§ 22 oder 23 MRG überwälzbar.