Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Hinsichtlich der nachstehend angeführten Personen werden die Entscheidungen der Vorinstanzen behoben und dem Erstgericht aufgetragen, dem Erstantragsteller Abschriften und Mitteilungen aus dem Personenverzeichnis des Grundbuchs, insbesondere die Grun…
Text Begründung: [1] Der Erstantragsteller ist ORF Journalist, der Zweitantragsteller Journalist eines Print-Mediums. Sie begehrten beim Erstgericht Auskunft aus dem Personenverzeichnis des Grundbuchs betreffend Grundstücksnummern und zugehörige Katastralgemeinden der Grundstücke in Österreich zu den …
Rechtliche Beurteilung [6] Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist auch teilweise berechtigt. [7] 1. Gemäß § 89c Abs 5 Z 1 GOG sind Rechtsanwälte nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet. Der Antragstellervertreter …