Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Beklagte ist die eheliche, die Kl ägerin die außereheliche Tochter des 2005 verstorbenen Erblassers, der der Beklagten mit Notariatsakt vom 16. 12. 2000 Liegenschaftsanteile geschenkt hatte . [2] Die Verlassenschaft wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vo…
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision ist zulässig , weil Rechtsprechung zu r Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach § 1487 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 bei postmortaler Abstammungsfeststellung fehlt. Sie ist aber nicht berechtigt . [11] Die Revision argumentiert, aus Gründen der Rechtssicherheit beginne die obj…