Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts zur Gänze – einschließlich der Kostenentscheidung – wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.529,52 EUR (darin 254,92 EUR …
Text Begründung: [1] Der Beklagte ist Österreicher mit Wohnsitz in Montenegro. Er ist Hälfteeigentümer einer im Sprengel des Erstgerichts gelegenen Liegenschaft mit Wohnhaus; auf seinem Hälfteanteil ist seit 1999 zugunsten der anderen Hälfteeigentümerin, seiner Ehefrau, ein Belastungs und Veräußerungs…
Rechtliche Beurteilung [10] Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist auch berechtigt. [11] 1. Im Revisionsrekursverfahren nicht mehr in Frage gestellt wird, dass sich die Zuständigkeit des Erstgerichts hier nur aus § 99 JN ergeben könnte; dessen Abs 1 lautet seit der ZVN 1983:…