Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 833,88 EUR (darin 138,98 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.253,88 EUR (darin 208,9…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist ein klageberechtigter Verein im Sinn des § 29 Abs 1 KSchG. [2] Die Beklagte ist ein Versicherungsunternehmen, das im gesamten österreichischen Bundesgebiet tätig ist. Sie schließt regelmäßig Rechtsschutzversicherungsverträge mit Verbrauchern, denen sie die…
Rechtliche Beurteilung [11] Beide Revisionen sind zulässig, weil der Oberste Gerichtshof die Klausel 1 noch nicht unter dem Gesichtspunkt des § 6 Abs 3 KSchG und die Klausel 3 überhaupt noch nicht beurteilt hat. Sie sind jedoch nicht berechtigt. 1. Für sämtliche Klauseln sind folgende Grundsätze im Verbandsprozess maßge…