Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: [1] Der Kläger hat ab dem Stichtag 1. 1. 2021 Anspruch auf eine unbefristete Invaliditätspension. Er begehrt die Gewährung dieser Pension ohne Abschläge. Er habe zum Stichtag 1. 1. 2021 540 Beitragsmonate aufgrund von Erwerbstätigkeit erworben, weil die aufgrund des von ihm geleisteten…
Rechtliche Beurteilung [5] Die Revision des Klägers ist nicht zulässig. 1.1. § 236 Abs 4b ASVG (idF PAG BGBl I 2019/98, aufgehoben durch das SVÄG 2020, BGBl I 2021/28, vgl § 745 Abs 2, 4 ASVG) lautete: „Hat die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erwo…