Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben . Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.489,86 EUR (darin enthalten 248,31 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Beklagte war Anfang 2018 bei der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien als Universitätsprofessor für das Fach * angestellt. Darüber hinaus war er auch Angestellter der Wiener Staatsoper GmbH und Mitglied des Vereins der Wiener Philharmoniker. [2] Am 18. 4…
Rechtliche Beurteilung [18] Die Revision des Beklagten ist aus dem vom Berufungsgericht aufgezeigten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. [19] Die Revision macht geltend, ein Rechtsanwalt sei verpflichtet, einen potenziellen Klienten darauf hinzuweisen, dass für bestimmte Fälle die Möglichkeit der kostenlose…