Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 501,01 EUR (darin 83,65 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin betreibt ein Busunternehmen. Der Beklagte war am 12. 9. 2019 Fahrgast in einem Reisebus der Klägerin. Anlass der Busfahrt war eine Firmenfeier, die von der Stadt Salzburg in den Lungau und wieder zurück führte. Als sich der Bus während der Rückfahrt bereits wi…
Rechtliche Beurteilung [11] 1. Grundvoraussetzung der hier geltend gemachten Verschuldenshaftung des Beklagen ist eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung seinerseits. Nach modernem Verständnis ist eine Handlung jedes menschliche Tun, das vom Willen beherrschbar ist und deshalb einem Menschen zugerechnet werden kann,…