RS0133884 – OGH Rechtssatz
RS0133884 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Aus den Regelungen über den Verfall (siehe insb § 17 Abs 2, 3 und 5-7 FinStrG) folgt, dass die für verfallen erklärten Gegenstände im Urteil exakt zu bezeichnen sind.
RS0133884 – OGH Rechtssatz
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Aus den Regelungen über den Verfall (siehe insb § 17 Abs 2, 3 und 5-7 FinStrG) folgt, dass die für verfallen erklärten Gegenstände im Urteil exakt zu bezeichnen sind.