Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 5.290,20 EUR (darin 881,70 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Beklagte war für die Geschäftsjahre 1999 bis 2005 als Abschlussprüfer/Bankprüfer für die C* Aktiengesellschaft (im Folgenden: Aktiengesellschaft) tätig und stellte für die Jahresabschlüsse jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke aus. [2] Der Kläger begehrt als …
Rechtliche Beurteilung [13] Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. [14] 1. Der Kläger stützt seine Haftung darauf, dass der beklagte Abschlussprüfer gegen seine aus § 275 UGB sich ergebende Verpflichtung verstoßen habe. Gemäß § 275 Abs 2 …