Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.…
Text Begründung: [1] Der * 2010 geborene Minderjährige ist das leibliche Kind der M* R* und des G* L*. Mit Beschluss vom 8. 6. 2016 wurde die Annahme des Kindes durch den damals mit der Mutter verheirateten Wahlvater bewilligt. Der leibliche Vater hatte dem zugestimmt; der Annahme war die Aufhebung der…
Rechtliche Beurteilung [11] Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil § 201 Abs 1 Z 4 ABGB einer verfassungskonformen Interpretation bedarf. Er ist aus diesem Grund im Sinn des Aufhebungsantrags berechtigt . [12] 1. Nach § 201 Abs 1 Z 4 ABGB idF des 2. ErwSchG ist die Wahlkindschaft aufzuheben, wenn der Wahlvater oder d…