RS0133720 – OGH Rechtssatz
RS0133720 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine „Zuwendung“ iSd § 677 Abs 1 ABGB liegt nur dann vor, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der gewährten Zuwendung und der Erbringung von Pflegeleistungen besteht.
RS0133720 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine „Zuwendung“ iSd § 677 Abs 1 ABGB liegt nur dann vor, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der gewährten Zuwendung und der Erbringung von Pflegeleistungen besteht.