JudikaturJustizRS0133712

RS0133712 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Eine Schenkung ist „wirklich gemacht“ im Sinne des § 782 ABGB, wenn der Geschenkgeber das Vermögensopfer endgültig erbracht hat. Zur Bestimmung dieses Zeitpunkts ist nicht der Abschluss eines der Zuwendung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts maßgeblich, sondern dessen tatsächliche Erfüllung im Sinne eines endgültigen und unwiderruflichen Übergangs der Rechtszuständigkeit.

Entscheidungen
3