Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird wie folgt abgeändert: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 4.578,96 EUR samt 4 % Zinsen seit 19. 3. 2017 binnen 14 Tagen zu zahlen, dies hinsichtlich eines Teilbetrags von 441,46 EUR bei sonstiger Exekutio…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Beklagte ist die Tochter des am 18. 3. 2017 verstorbenen Erblassers und ist aufgrund einer bedingten Erbantrittserklärung dessen testamentarische Alleinerbin. Der reine Nachlass im Verlassenschaftsverfahren belief sich auf 4.137,50 EUR. Der vorverstorbene Sohn des Erbl…
Rechtliche Beurteilung [12] Die Revision ist zulässig , weil das Berufungsgericht die jüngste Rechtsprechung des erkennenden Fachsenats zum Vorliegen eines Vermögensopfers noch nicht berücksichtigen konnte; sie ist auch teilweise berechtigt . [13] Die Beklagte argumentiert, dass nach § 788 ABGB idF ErbRÄG 2015 eine Sc…