Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahingehend abgeändert, dass es folgendermaßen zu lauten hat: „ A. I.1. Das Klagebegehren, der in der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Partei vom 21. November 2017 zu Punkt 2. der Tagesordnung gemäß der Nieder…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die beklagte Partei ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihre Gesellschafter sind die klagende Partei, eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, mit einer Beteiligung von ca 32 % und die Nebenintervenien…
Rechtliche Beurteilung [59] Die Revision ist wegen teilweiser Fehlbeurteilung durch das Berufungsgericht zulässig , sie ist teilweise berechtigt . [60] Die Revisionswerberin macht geltend, bei Umstrukturierungen im Konzern sei § 30c Abs 2 GmbHG teleologisch zu reduzieren. Dem Berufungsgericht sei eine Fehlbeurteilung …