Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde werden das angefochtene Urteil und der zugrunde liegende Wahrspruch aufgehoben und die Sache an das Landesgericht Feldkirch als Geschworenengericht zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung verwiesen. Darauf wird der Angeklagte mit seinen Rechtsmitteln verwi…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde ***** T***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB (2/a) sowie der Vergehen der staatsfeindlichen Verbindungen nach § 246 Abs 3 erster und zweiter Fal…
Rechtliche Beurteilung [4] Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde überzeugte sich der Oberste Gerichtshof – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – von mehreren nicht geltend gemachten Rechtsfehlern (Z 11 lit a) zum Nachteil des Angeklagten, die von Amts wegen wahrzunehmen waren (§ 290 Abs 1 zwei…