JudikaturJustizRS0133464

RS0133464 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2021

§ 7a MedienG verlangt speziell die Eignung zum Bekanntwerden der Identität in einem größeren Personenkreis. Ob es tatsächlich zu einer Identifikation durch einen größeren Personenkreis kommt, ist dabei somit nicht maßgeblich; es reicht bereits die bloße Eignung, also die Möglichkeit der Identitätsaufdeckung. Es kommt also nicht darauf an, dass – bei tatsächlich bestehender Möglichkeit der Identitätsaufdeckung aufgrund der veröffentlichten Abbildung – Feststellungen lediglich zu konkreten Personen getroffen wurden, die den Abgebildeten erkannten.