Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs begründet die Klägerin die sachliche Zuständigkeit des Erstgerichts für ihre Klage, dessen Hauptbegehren auf Feststellung der Nichtigkeit eines mit der Beklagten im Jahr 2015 geschlossenen Kaufvertrags und auf Rückzahlung eines bereits gel…
Rechtliche Beurteilung [4] Damit zeigt jedoch der nicht jedenfalls unzulässige (§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO) Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage auf. [5] 1. Die im Zusammenhang mit § 584 Abs 1 ZPO (idF SchiedsRÄG 2006) relevierte Rechtsfrage lässt sich unmittelbar aufgrund des Gesetzes und seiner Materialien zweifels…