Spruch Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.200,86 EUR (darin enthalten 366,81 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der am 5. 1. 2018 verstorbene Erblasser errichtete im Jahr 2012 ein Testament, das lautete: „Ich, gefertigter (…) errichte hiermit für den Fall meines Todes, frei von Zwang oder Irrtum und vollkommen unbeeinflusst meinen Willen wie folgt: 1. Ich setze hiermit meinen Bruder…
Rechtliche Beurteilung [14] Dazu wurde erwogen: 1. Nach § 588 ABGB idgF sind ua der Lebensgefährte und die Nachkommen eines Erben oder Vermächtnisnehmers für die diesem zugedachten Zuwendungen keine fähigen Zeugen. Die Bestimmung entspricht weitgehend dem § 594 ABGB aF, sie wurde insoweit nur sprachlich und inhaltlich d…