Spruch Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts richtet. Im Übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.096,56 EUR (darin enthalten 182,76 EUR USt) bestimmten Kosten der Revision…
Text Entscheidungsgründe: [1] Mit Kaufvertrag vom 12. 7. 2013 erwarben der am ***** verstorbene J***** B***** (im Folgenden: „Erblasser“) und die damals mit ihm verheiratete Beklagte die Liegenschaft ***** (im Folgenden: „Liegenschaft“) um 199.000 EUR. Sie wurden je zur Hälfte als Eigentümer im Grundbu…
Rechtliche Beurteilung [17] Die Revision ist als unzulässig zurückzuweisen , soweit sie sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts wendet (RS0044233 [T27]; RS0053407 [T10]). [18] Im Übrigen ist die Revision aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig , sie ist aber nicht berechtigt . [19] Der …