Spruch 1. Der Antrag auf Anberaumung einer Revisionsverhandlung wird abgewiesen. 2. Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Teilurteil des Erstgerichts im bekämpften Umfang mit der Maßgabe wiederhergestellt wird, dass es im Spruch statt „Kapitalsparbücher“ …
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin fand am 18. Oktober 2016 in der von ihr seit dem Jahr 2000 bewohnten Mietwohnung in einem Fensterpolsterbezug drei jeweils durch ein Losungswort vinkulierte anonyme Sparbücher der beklagten Bank mit einem Einlagestand von je 300.000 ATS (= 21.801,85 EUR), die…
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision ist zulässig und berechtigt . [11] 1. Die Klägerin stützt ihren Anspruch auf Auszahlung der Sparguthaben darauf, dass sie gemäß § 395 ABGB originär Eigentum erworben habe. Dass es möglich ist, an einem gefundenen Sparbuch – einer beweglichen körperlichen Sache (§ 388 ABGB) – Ei…