Spruch Beiden Rekursen wird Folge gegeben. Der Beschluss vom 24. 2. 2020 wird ersatzlos behoben. Der Beschluss vom 17. 2. 2020 wird dahin abgeändert, dass er insgesamt lautet: „Der Antrag der klagenden Partei auf Berichtigung der Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck vom 25. 10. 2019, GZ 5 R 115/19a-1,…
Text Begründung: Die Klägerin begehrte zuletzt die Zahlung rückständigen Unterhalts von ihrem (mittlerweile geschiedenen) Ehemann für die Monate April 2014 bis Mai 2016 in Höhe von insgesamt 6.160 EUR. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten mit Urteil vom 22. 8. 2019 zur Zahlung von 2.300 EUR samt g…
Rechtliche Beurteilung Beide Rekurse sind zulässig und berechtigt . Zur Zulässigkeit der Rekurse 1. Aufgrund des Umstands, dass die Entscheidung des Erstgerichts das Klagebegehren durch teilweise Klagestattgebung und teilweise Klagezurückweisung erledigte, war die Erhebung einer Berufung durch die Klägerin nicht statthaft…