Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich der bereits in Rechtskraft erwachsenen Teile insgesamt zu lauten haben: „1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern bei der Abwic…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank bietet ihre Leistungen im gesamten österreichischen Bundesgebiet an. Sie tritt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Die Beklagte wurde in dem gegen sie von dem auch h…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist – wie von der Beklagten in ihrer Revision eingehend dargelegt – zulässig, weil das Berufungsgericht entgegen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu § 907b Abs 2 Satz 1 ABGB nicht davon ausgegangen ist, dass es sich bei dem in dieser Vorschrift genannten Kurs um den Briefkurs hand…