JudikaturJustizRS0133122

RS0133122 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2022

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist mit Art 31 Abs 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union  (2010/C 83/02) und Art 7 Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88/EG eine nationale Vorschrift vereinbar, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende (letzte) Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig einseitig das Dienstverhältnis beendet („Austritt“)?

2. Wenn diese Frage verneint wird:

2.1. Ist dann zusätzlich zu prüfen, ob der Verbrauch des Urlaubs für den Arbeitnehmer unmöglich war?

2.2. Nach welchen Kriterien hat diese Prüfung zu erfolgen?

Entscheidungen
7