Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 917,02 EUR (darin 152,84 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger erhob beim Erstgericht, dem Bezirksgericht Güssing, eine Mahnklage auf Zahlung von 8.200 EUR sA. Die Beklagten erhoben im Einspruch gegen den Zahlungsbefehl die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit und brachten dazu vor, in Tirol zu wohnen (ON 14). Der Kläger beantragte der U…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagten beantragen in ihrer Rekursbeantwortung, dem Rekurs nicht Folge zu geben (ON 52). 1. Rekurse gegen Entscheidungen der zweiten Instanz sind beim Gericht erster Instanz zu überreichen (§ 520 Abs 1 Satz 1 HalbS 2 ZPO). Legt das Gericht erster Instanz das Rechtsmittel dem Obersten Gerichtsh…