Text Begründung: Zu FN * ist im Firmenbuch des Erstgerichts seit 4. 5. 2019 die M* GmbH mit einem Stammkapital von 35.000 EUR eingetragen. Bei der Gründung der Gesellschaft wurde die Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG in Anspruch genommen. Alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter ist Dr. D* G*…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist aber nicht berechtigt. Die Revisionsrekurswerberin macht geltend, § 10b GmbHG als Norm über die Gründungsprivilegierung sage nichts über Vorgänge nach der Gründung, also auch nichts über später im Weg der Kapitalerhöh…