Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben . Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.417,33 EUR (darin 402,89 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 32 % Gesellschafterin der Beklagten, die Nebenintervenientin hält die restlichen 68 % der Geschäftsanteile. Die Beklagte betreibt allein in Österreich ein Filialnetz von Drogeriemärkten mit rund 400 Filialen. Die klagende Partei ist eine Konzerngesellschaft d…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen der Beklagten und der Nebenintervenientin sind zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; sie sind aber nicht berechtigt. 1. Zur fehlenden Beschlussfeststellung 1.1. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs schadet der Umstand, dass in der Generalversammlung einer Gesellschaft…