Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird aufgehoben und diesem die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die gefährdete Partei hat die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen. Die Kos…
Text Begründung: Das Erstgericht hat dem Antragsgegner gestützt auf § 382e EO den Aufenthalt an einem näher bezeichneten Ort verboten und ihm aufgetragen, das Zusammentreffen sowie die Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller zu vermeiden. Es sprach aus, dass diese einstweilige Verfügung für die Dauer von e…
Rechtliche Beurteilung Dem Antragsteller war die Beantwortung des Revisionsrekurses – trotz der das Rechtsmittel zurückweisenden Entscheidung des Rekursgerichts – freizustellen (§ 402 Abs 1 EO), weil dies jedenfalls in Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen nach den §§ 382b ff EO gemäß Art 6 EMRK geboten ist (für Z…