Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Verwalterin ist schuldig, der Antragstellerin binnen 14 Tagen deren mit 501,91 EUR (darin 83,65 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin sowie die Antragsgegner sind Mit und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft mit der darauf errichteten Wohnungseigentumsanlage. Die im Antrag und erstinstanzlichen Sachbeschluss sogenannte „sonstige Beteiligte“ ist die bestellte Hausverwalterin. Diese gab mit Schreibe…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist aber nicht berechtigt. 1. Zur Parteistellung der Verwalterin 1.1. In ihrer Revisionsrekursbeantwortung hält die Antragstellerin an ihrer Auffassung fest, die Verwalterin – die nicht Mit und Wohnungseigentümerin sei …