Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und dem Rekursgericht wird die neuerliche Entscheidung über den Rekurs der Erstantragstellerin aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Das Erstgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt: H***** T***** (im Folgenden „Erblasserin“) starb am ***** 2014. In einem gemeinschaftlichen Testament vom 6. 7. 1989 hatten die Erblasserin und ihr Ehemann P***** T***** (der vormalige Zweitantragsteller, der während des anhängigen …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig ; er ist auch im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags berechtigt . Der Rechtsmittelwerber macht geltend, es sei unzulässig, die Materialien zum ErbRÄG 2015 heranzuziehen, weil auf den vorliegenden Sachverhalt dies…