Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch, demgemäß auch im Strafausspruch (einschließlich des Ausspruchs über die Wertersatzstrafe), aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Lan…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde – soweit hier von Bedeutung – Peter I***** mehrerer Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs 1 lit a FinStrG idF BGBl I 1999/28 schuldig erkannt. Danach hat er vom 4. März bis zum 9. Dezember 2008 in W***** und an anderen Orten im bewussten und gewollten…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die vom Angeklagten I***** aus § 281 Abs 1 Z 5 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde. Aus ihrem Anlass überzeugte sich der Oberste Gerichtshof, dass dem angefochtenen Urteil nicht geltend gemachte Nichtigkeit (Z 9 lit b) zum Nachteil des Angeklagten I***** anhaftet, die von Amt…