JudikaturJustizRS0132805

RS0132805 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2019

Da der nur ausnahmsweise erforderliche Genehmigungsvorbehalt des § 242 Abs 2 ABGB die Handlungsfähigkeit nur für bestimmte Handlungen ausschließen soll, ist ein pauschaler Vorbehalt unzulässig.