Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 958,58 EUR (darin 159,76 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 1. 7. 2017 ereignete sich in Wien 12 an der Kreuzung der Eichenstraße mit der Hanauskagasse ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW und ein im Eigentum der kla…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig . Sie ist aber nicht berechtigt . Die Revisionswerberin macht geltend, der Erstbeklagte hätte seine Fahrt in gerader Richtung fortsetzen müssen, nachdem ihm das beabsichtigte Linksabbiegen bis zum Herannahen des Zuges der Badne…