Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.721 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 15. September 2015 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit seiner auf § 28 Z 1 und Z 2 IO sowie auf § 31 Abs 1 Z 2 und Z 3 IO gestützt…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung zulässig , weil die im Schrifttum unterschiedlich beurteilte Problematik, ob der Verweis in Art 25 EuInsVO 2000 auch für die EuVTVO gilt, in der höchstgerichtlichen Judikatur noch ungeklärt ist. Das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt . 1. Die Vorinstanzen…