Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 2.197,80 EUR (darin 366,30 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens ist eine Klage nach §§ 28, 29 KSchG auf Unterlassung der Empfehlung von bestimmten Klauseln in einem Vertragsformblatt für Wohnungsmietverträge, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen und in welchen nach § 16 Abs 1 MRG ein angemessener Mietzi…
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Zu Klausel 2 (Wertsicherung) 1.1. Den Ausführungen des Berufungsgerichts dazu, dass Wertsicherungsklauseln im Bereich des § 16 Abs 1 MRG grundsätzli…