JudikaturJustizRS0132639

RS0132639 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2022

Behördeninterne Informationsquellen iSd § 91 Abs 2 letzter Satz StPO sind alle Aufzeichnungen oder Speicherungen von Informationen, die bereits Gegenstand der Datenverarbeitung irgendeiner Behörde waren.

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