Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt lauten: Beiden Elternteilen wird aufgetragen, fünf Termine bei einer Erziehungsberatung zu absolvieren und diese Besuche dem Erstgericht spätestens vier Monate nach Zustellung dieses B…
Text Begründung: Für das im Oktober 2009 geborene Kind besteht derzeit die gemeinsame Obsorge beider Elternteile. Es wohnt bei der Mutter. Mit dem (rechtskräftigen) Beschluss vom 13. 3. 2014 erfolgte eine Regelung des Kontaktrechts des Vaters. Danach hat er das Recht, sein Kind jeden zweiten Samstag und …
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene Revisionsrekurs der Mutter ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts zulässig. Sie strebt damit die Abänderung der Entscheidung dahin an, dass den Eltern der Besuch einer Erziehungsberatung bei einer geeigneten Person…